Vermächtniserfüllung (Grundstück) durch mdj Erben - Genehmigung?

  • Hallo, ich komme in einem Fall nicht weiter und hoffe daher auf eure Hilfe.
    Der Sachverhalt:
    Erblasser hat im Testament mehrere Grundstücke als Vermächtnisse ausgesetzt. Erbengemeinschaft - zu der u.a. minderjähriges Kind gehört - will diese Grundstücke nun in Erfüllung der Vermächtnisanordnung auf die Vermächtnisnehmer übertragen. Meine Frage - ist für diese Einigung eine Genehmigung nach § 1821 Nr. 1 BGB erforderlich ? Wenn ja, was prüft ihr da ? Übertragung stellt ja eigentlich "nur" Erfüllung glatter Verbindlichkeit dar.
    Vielen Dank !
    LG Andrea

  • Der Genehmigungstatbestand ist zwar einschlägig, die Genehmigung kann aber recht unproblematisch erteilt werden.
    Letztlich müssen sich nur Vermächtnis und Erfüllung decken.

  • Die Frage der Erfüllung stellt sich nur im Vertretungs- nicht aber im Genehmigungsrecht.

    Für die Genehmigungsfähigkeit könnte sich durchaus die Frage stellen , ob unnd inwieweit die Grundstücke belastet sind.

    Andererseits soll eine Genehmigung nach Sinn und Zweck auch nicht notwendig sein , wenn diese nur lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

  • Es ist die familiengerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs.1 Nr.1 BGB erforderlich. Die Erteilung der Genehmigung ist unproblematisch, weil es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, die überhaupt nicht zur Disposition der Erben steht. Insofern ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit durchaus ein (und hier sogar das entscheidende) Kriterium für die Genehmigungsfähigkeit eines Rechtsgeschäfts.
    ´
    Lediglich rechtlich vorteilhaft ist das vorliegende Vermächtniserfüllung natürlich nicht. Es handelt sich vielmehr um ein normales entgeltliches Geschäft, weil die Erbengemeinschaft den Vermächtnisgrundbesitz verliert (war bereits für sich alleine den rechtlichen Nachteil begründet), dafür aber im Gegenzug von der entsprechenden Verbindlichkeit frei wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!