Grundbuch und Vorsorgevollmacht

  • bin schon wieder da;

    jetzt geht es um eine Vollmacht, die u. a. wie folgt formuliert ist:

    "Die Vollmacht dient zur Vermeidung einer Betreuung ........"

    Meine Frage dazu:

    Soll dieser Satz das Motiv der Vollmachtserteilung erläutern oder treten die Wirkungen der Vollmacht erst dann ein, wenn der Betreuungsfall eintritt?

    was meint ihr dazu?

  • Ist das der einzige Satz, der auf eine Vorsorgevollmacht hindeutet oder steht in der Vollmacht noch mehr dazu drin?

    Wenn das wirklich alles sein sollte, dann würe ich es als Motiv ansehen.

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