bin schon wieder da;
jetzt geht es um eine Vollmacht, die u. a. wie folgt formuliert ist:
"Die Vollmacht dient zur Vermeidung einer Betreuung ........"
Meine Frage dazu:
Soll dieser Satz das Motiv der Vollmachtserteilung erläutern oder treten die Wirkungen der Vollmacht erst dann ein, wenn der Betreuungsfall eintritt?
was meint ihr dazu?
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