Eigentumaufgabe durch Verzicht, § 928 I BGB

  • In 2 Wochen ist Versteigerungstermin und nun bekomme ich heute eine Grundbuchnachricht, in der in Abt. I der Eigentümer gelöscht ist mit dem Vermerk, dass das Eigentum durch Verzicht aufgegeben wurde.
    Gem. § 928 I BGB ist das ja grds. möglich.
    Ich frage mich nur, was das für Auswirkungen auf das Verfahren hat?!
    Spontan denke ich, dass ich einfach "normal" weitermache und eben keinen Eigentümer mehr habe, somit auch keine Zustellungen o.ä. mehr erfolgen können. Aber da das Eigentum freiwillig aufgegeben wurde, sehe ich auch nicht, dass ich jemanden schützen muss.

    Gibt es hierzu Erfahrungen oder sonstige Meinungen?

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