Neuigkeiten zum P-Konto

  • Jan Kroll und/oder sein Bank haben da wohl was falsch verstanden. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, wenn eine Bank die Zahlung des Schuldbetrags durch den Schuldner an den pfändenden Gläubiger verweigert, weil das Konto ja eben gepfändet sei.

  • Ich fand "die Rechtspflegersprechstunde" am besten... mal sehen, wieviele Schuldner oder auch andere Bürger dann hier wieder aufschlagen, weil sie meinen, hier ne kostenlose Rechtsberatung zu erhalten :mad:

  • Ich habe aber auch schon einige weniger lustige Dinge erlebt.
    (Alles was ich hier aufschreibe, wurde mir von Bankmitarbeitern bestätigt.)

    Die Dr*** Bank "weigert" sich, für ihre Kunden P-konten einzurichten.
    Bei der Spaßkasse bekommt man nur an der Kasse ein P-konto eingerichtet, wo man wohnt. Hat man woanders ein Konto, hat man Pech gehabt.

    Ein Schuldner erhält von einer Sozialbehörde versehentlich ca. 550,00 €. Das Geld wird ca. 2 Tage später wieder von der Behörde zurückgeholt. Dann erhält der Schuldner von der JobAgentur ca. 500,00 € Arbeitslosengeld II. Er holt davon einen Teil ab.
    Als er den Rest holen will, weigert sich die Bank mit der Begründung, er hätte schon zuviel abgeholt. Mehr gäbe es nicht.
    Auf meine Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Computer nicht sehen kann, wer Geld bekommen hat. Die Zurücküberwiesenen 550,00 € werden dem Schuldner zugerechnet, als wenn er das Geld bekommen hat.
    Ich musste / sollte also für das P-konto einen Freigabebeschluss erlassen.

    M. E. läuft bei den Banken tatsächlich nicht alles so, wie es laufen sollte.

    Ich habe den Schuldnern im Anfang auch nicht alles geglaubt, was sie mir erzählt haben, aber nachdem mir einige Geschichten von den Bankmitarbeitern bestätigt wurden, sehe ich das nun anders.

  • Ich fand "die Rechtspflegersprechstunde" am besten... mal sehen, wieviele Schuldner oder auch andere Bürger dann hier wieder aufschlagen, weil sie meinen, hier ne kostenlose Rechtsberatung zu erhalten :mad:



    Das ist ja der Hammer, was da für ein Schwachsinn verbreitet wird. Rechtspflegersprechstunde, so ein Schmarrn. Vielleicht sollte man die durchführen und der Blödzeitung in Rechung stellen.

  • Na das sind ja auch ganz tolle Geschichten. Ich habe leider immer das Gefühl, dass die Banken "ihre" Schuldner abkanzeln...da wird nicht zugehört...so nach dem Motto "Sie sind ja eh nur eine Last". Die Sache, die du beschreibst (550 €), hätte man doch leicht klären können...auch ohne Beschluss!!! :mad:

  • Ich fand "die Rechtspflegersprechstunde" am besten... mal sehen, wieviele Schuldner oder auch andere Bürger dann hier wieder aufschlagen, weil sie meinen, hier ne kostenlose Rechtsberatung zu erhalten :mad:



    Das ist ja der Hammer, was da für ein Schwachsinn verbreitet wird. Rechtspflegersprechstunde, so ein Schmarrn. Vielleicht sollte man die durchführen und der Blödzeitung in Rechung stellen.



    :D Genau das hatte ich mir auch schon gedacht!!! Würde sich bei manchen Kandidaten echt lohnen... bekomme ich dann auch eine "Mehrberatungebühr"? ;)

  • Ich fand "die Rechtspflegersprechstunde" am besten... mal sehen, wieviele Schuldner oder auch andere Bürger dann hier wieder aufschlagen, weil sie meinen, hier ne kostenlose Rechtsberatung zu erhalten :mad:



    Das ist ja der Hammer, was da für ein Schwachsinn verbreitet wird. Rechtspflegersprechstunde, so ein Schmarrn. Vielleicht sollte man die durchführen und der Blödzeitung in Rechung stellen.



    Machst Du etwa keine Rechtspflegersprechstunden mehr :confused:

  • "Ähnliche Erfahrungen hat Jan Kroll (29) aus Berlin gemacht. „Das Gesetz ist der totale Schwachsinn! Mein Konto ist wegen 140 Euro gepfändet. Ich wollte dem Gläubiger das Geld jetzt bezahlen. Kann ich aber nicht, weil mein Konto gesperrt ist."
    :wechlach:Macht nix, der Betrag wird jetzt sozusagen automatisch überwiesen; anschließend ist das Konto dann auch wieder frei.

  • "Ähnliche Erfahrungen hat Jan Kroll (29) aus Berlin gemacht. „Das Gesetz ist der totale Schwachsinn! Mein Konto ist wegen 140 Euro gepfändet. Ich wollte dem Gläubiger das Geld jetzt bezahlen. Kann ich aber nicht, weil mein Konto gesperrt ist."
    :wechlach:Macht nix, der Betrag wird jetzt sozusagen automatisch überwiesen; anschließend ist das Konto dann auch wieder frei.



    Ja, der Passus war auch klasse!!! Vor allem, weil ein Konto ja einfach mal so gesperrt wird!!! Das machen die Banken ja nach Nase! :mad:

  • Aber keine Angst. Eine Bank, die sich nur in kleinbuchstaben schreibt, liest offensichtlich das Revolverblatt. Denn von dort kamen allein bei mir heute 3 Bürger mit einem Zettel in der Hand: Antrag auf 765a ZPO stellen für ARGE-Leistung Eingang 30.07.2010 mit Begründung "sittenwirdige Härte". Da wird mir nur schlecht!!!!!!!

    Soviel zum Thema Arbeitserleichterung für die Gerichte.

    ARGE und Familienkasse weigern sich, die Bescheinigung 850k Abs.V ZPO auszufüllen, die Schuldenberatngsstellen haben förmlich mitgeteilt, dass sie es erst machen, wenn sich (vermutlich gegen Jahresende) die entsprechende Schulung haben. Der Bürger hat einfach Pech.


    Und ein Kreditinstitut sagt sogar zu mir am Telefonat, dass folgender hinweis ergeht: Bezüglich der Fragen zum P-Konto wenden sie sich bitte an das Gericht. Im Haus ist nur einer geschult und der ist gerade im Urlaub...

    noch Worte???

  • Aber wir werden dort unkontrolliert mit Anträgen überschwemmt... Denn vorher kamen nur die ARGE-Empfänger, die irgendwie die Frist verpasst haben. Jetzt kommen alle aus unserem Amtsgerichtsbezirk.

    Das kann ich unmögioch abfangen. Unsere Einzel sind 1,5 Leute und ich bin in der zentralen RAST allein und zuständig für alles Rechtsgebiete außer Nachlass, Inso und Zivil.

  • Vielleicht können ja mal ein paar Bankangestellte in eure Rechtspflegersprechstunde kommen. Ladet doch mal von jeder euch umgebenden Bank einen netten Menschen zu euch herzlich ein. :teufel:

  • Diese Einladung von Bankangestellten könnte man als Anstiftung zu einer Straftat ansehen... Denn hier waren sie heute mal wieder kurz vorm Platzen.

  • Also leben wir doch in Absurdistan!
    Statt Gerichtsentlastung erfolgt jetzt wohl eine zusätzliche Gerichtsbelastung.

    Liebe Banken,
    einfach gesunden Menschenverstand einschalten. Stellt doch einfach auf den Auszahlungszeitraum ab. Wenn Geld am letzten oder vorletzten Tag eines Monats eingeht und für den folgenden Monat bestimmt ist, Geld im pfandfreien Umfang für den nächsten Monat (von mir aus am ersten des nächsten Monats) an Schuldner auszahlen. Entweder ergibt sich Verwendungszweck aus Text der Überweisung oder von Schuldner nachweisen lassen oder einfach richtig entscheiden.

    Liebe Sozialleistungsauszahler usw.
    zahlt einfach zum Monatsersten aus. Dann klappts auch!

    Lieber Gesetzgeber (Politiker),
    bitte bessere Gesetze für die Praxis machen. Danke!

    Lieber Gott,
    schmeiß Hirn ra!

    Danke und Ende!

  • "Das Amtsgericht wollte 40 Euro für den Eilantrag zur Konto-Freigabe haben."
    Bösesböses Amtsgericht. Die Gebühr ist mir neu, lasst mich nicht dumm sterben :teufel:

  • Hab auch schon ganz verzweifelt das GKG und KV durchblättert, aber bis auf KV 2112 mit 15 Euro nichts gefunden.
    Aber vielleicht hat er ja 3 verschiedene Pfübs auf dem Konto, dann 3 Anträge gemäß § 765a ZPO und 3x 15 EURO......., die Vollstreckung wird so vielleicht noch kostendeckend :teufel:

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