BZR-Mitteilung bei Verlängerung der Bewährungszeit

  • Hallo und Guten Morgen ihr Wissenden ;-),

    könnt ihr mir sagen, welches Gericht für die Mitteilung zum BZR zuständig ist, wenn eine Bewährungszeit verlängert wird?

    a)
    das Gericht, das ursprünglich die Bewährungsstrafe ausgesprochen hatte?

    oder

    b)
    das Gericht, an das die Bewährungsüberwachung wegen Wonhnsitzwechsel abgegeben wurde und das nun die Verlängerung ausgesprochen hat?

    LG
    dibalao

  • Die Strafnachricht gehört zu den Nebengeschäften der Vollstreckung und obliegt daher der Vollstreckungsbehörde. Wenn bei einer Jugendstrafe also nur die Bewährungsüberwachung gem. § 58 III 2 JGG abgegeben worden ist, muss das Ursprungsgericht die Strafnachricht fertigen. Wenn in der Abgabe aber auch noch § 85 V JGG genannt ist, ist das bewährungsüberwachende Gericht zuständig.

  • bei Erwachsenen macht das aber nicht das Gericht sondern die Staatsanwaltschaft, die auch ursprünglich die Vollstreckung eingeleitet hat.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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