Habe mal eine Frage im Strafrecht.
Kurzer Sachverhalt:
Mandant befindet sich in Vollstreckung und wir sind Pflichtverteidiger.
RA bekommen für jede Unterbringungsprüfung einen neuen
Beiordnungsbeschluss.
Frage:
Kann der RA mit jedem neuen Beiordnungsbeschluss erneut Grundgebühr und Verfahrnsgebühr festsetzen lassen??
Weiß das jemand??
Lieben Dank