Bei wiederholter Beiordnung neue Grundgebühr etc?

  • Habe mal eine Frage im Strafrecht.
    Kurzer Sachverhalt:
    Mandant befindet sich in Vollstreckung und wir sind Pflichtverteidiger.
    RA bekommen für jede Unterbringungsprüfung einen neuen
    Beiordnungsbeschluss.

    Frage:
    Kann der RA mit jedem neuen Beiordnungsbeschluss erneut Grundgebühr und Verfahrnsgebühr festsetzen lassen??


    Weiß das jemand??

    Lieben Dank

  • In Strafvollstreckungsangelegenheiten entsteht keine Grundgebühr. Das ergibt sich aus dem Gesetzestext. Die Gebühr entsteht nur bei den in Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG genannten Tätigkeiten an. Das findest du in jedem Kommentar (s.a. KG Berlin, NStZ-RR 2009, 31; OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 2005, 252). Du kannst also nur die Verfahrensgebühr beantragen, die allerdings mit jedem Antrag neu entsteht.

  • Danke schon mal für die schnelle Antwort.

    Mir liegen jetzt zwei weitere Beiordnungsbeschlüsse vor (zur Unterbringungsprüfung), dass heißt, wenn ich dich richtig verstehe, dann kann ich für jeden Beschluss erneut Verfahrensgebühr und Terminsgebühr abrechnen (Termine wurden schon wahrgenommen).
    (4201 und 4203).

    ?!

    VG

  • Richtig. Um dies klarzustellen, tragen die Beschlüsse ja auch den Zusatz "... für den nunmehr beginnenden Vollstreckungsabschnitt."

    Du rechnest halt einmal im Jahr für die Überprüfung VG und TG ab.

    Tinamaria: Diese Überprüfungen finden auch ohne Antrag statt, da kommen die Beiordnungen einfach so ins Haus geflattert. :cool:

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