Hallo zusammen!
Habt ihr Bedenken einen im schriftlichen Vorverfahren gem. 331 III ZPO ergemes Versäumnisurteil aus diesem Jahre, welches nie bestritte und schon rechtskräftig ist als Europäischen Vollstreckungstitel bescheinigen zu lassen?
Steht dem evtl. entgegen, dass das VU nur im schriftlichen Verfahren ergangen ist?
Ist es ferner ggf. ein Hinderniss, dass im Titel ein Betrag in einer nichteuropäischen Währung ($) tituliert ist?
Was meint ihr?