Mitschleppen und warten, dass Ministerium und Mittelbehörde sich endlich darauf verständigen, dass die seit einigen Jahren in meinem Bundesland an bestimmten Behörden pilotierte VAZ zum 1.1.15 endlich landesweit eingeführt wird. Wo wir i.Ü. wieder beim Gleichbehandlungsgrundsatz aller Beamtinnen und Beamten in Hessen wären.
Der Personalrat jedenfalls meint, eine Verrechnung von Urlaub mit Arbeitszeit sei nicht möglich, da weder in der Dienstvereinbarung geregelt noch gesetzlich möglich.
Zurzeit bleibe ich täglich 10,5 Stunden am Gericht. Abzgl. 30 Min. Zwangspause mache ich damit ca. 1,5 Std. am Tag gut. Das ist die Lösungsmöglichkeit die ich derzeit anbiete.
Das kann auch nach hinten losgehen. Bei uns mussten die Kollegen mit Minusstunden erst mal ihr Stundenkonto ausgleichen, bevor sie an der VAZ teilnehmen konnten.
Aber mit 1,5 h mehr am Tag, ist es doch dann bald erledigt.