Bestellung eines Nießbrauchs durch den TV

  • Hallo,

    aufgrund eines notariellen Testamentes wurde der A zum TV bestellt. Gleichzeitig wurde dem A und seiner Frau B ein Nießbrauchsrecht vermacht. Dies solle durch den A bewilligt werden können.
    In einem privatschriftlichen Nachtrag hat die Erblasserin später erklärt, daß der B keinerlei Rechte mehr zustehen sollen, da sie den A verlassen hat.
    Jetzt bewilligt der A die Eintragung eines Nießbrauchsrecht in seiner Eigenschaft als TV für ihn alleine.
    Muß ich als Grundbuchamt eventuell die Zustimmung der Erben einholen? Der TV bewilligt doch ein anderes Nießbrauchsrecht, als dasjenige was sich aus dem notariellen Testament ergibt?
    Danke für Eure Meinung.

  • Zunächst muss der TV sein Amt natürlich in grundbuchmäßiger Form nachweisen, also entweder durch TV-Zeugnis oder durch eine notarielle Verfügung von Todes wegen samt förmlichem Nachweis der Amtsannahme.

    Hiervon abgesehen hätte ich gegen die beantragte Eintragung keine Bedenken. Es muss nicht der Vermächtnisinhalt in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden, sondern es muss nur ausgeschlossen werden, dass es sich um eine unentgeltliche Verfügung i.S. des § 2205 S.3 BGB handelt. Darum handelt es sich nicht, wenn der TV -wie bei der Vermächtniserfüllung- in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers handelt. Der betreffende Nachweis im Hinblick auf die Entgeltlichkeit der Verfügung kann aber (ebenso wie der Nachweis für die Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens) auch durch ein privatschriftliches Testament geführt werden (OLG Karlsruhe 2005, 598). Dass das Vermächtnis nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügungen nunmehr dem A alleine zusteht, dürfte nicht in Zweifel stehen.

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