Moin
sorry mir ist keine besser Überschrift eingefallen ggf bitte ändern
Ich habe ein Versäumnisteilurteil ( VTU )welches als EUVT ausgefertigt werden soll. Die Grundvoraussetzungen liegen vor. Mein Problem ist, dass die Beklagte unter PKT 2 des VTU dahigehend verurteilt wird
Auskunft darüber zu erteilen in welcher Höhe Zisen aus dem Kautionsbetrag .... angefallen sind.
PKT 1 ist, dass der Beklagte verurteilt wird 1512 € nebst Zinsen zu zahlen hat.
Nach der Entscheidung des OLG Müncehen vom 30.04.2007 6 W 687/07 kann ja wohl nur ein Titel als EUVT ausgefretigt werden, der auf Zahlung einer Geldsumme lautet.
Meine Frage ist jetzt, ob der PKT 2 grundsätzlich verhindert, dass der Titel als EUVT ausgefertigt werden kann oder ob eine Beschränkung auf PKT 1 erfolgen kann
Gruß
wulfgerd
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!