Zuständigkeit Bewährungsüberwachung

  • Hi,
    bin noch neu als Rpfl. in der Jugendstrafvollstreckung beim Amtsgericht in Hessen. Habe jetzt das Problem, dass meine Richterin mir alle Bewährungsüberwachungen vorlegt (egal ob Jugendlicher oder Erwachsener mit Verwarnung). Bin ich denn für die Bewährungsüberwachung (Jugendliche könnte ich ja noch verstehen, aber Erwachsene?) überhaupt zuständig? Und wenn nein, wo finde ich denn was zur Abgrenzung der Zuständigkeit?
    Vielen dank für eure Hilfe

  • Ich schließe ich an. Ich mache die Bewährungsüberwachung bei uns am Amtsgericht auch nicht. Das wird sogar fast selbständig von der Geschäftsstelle übernommen und bei Problemen dem Richter vorgelegt.

  • Genau. Ausschließliche Richterzuständigkeit - auch für Verfügungen, Überwachung usw. Der Richter kann natürlich auf die Geschäftsstelle delegieren - aber nicht auf den Rpfl. mangels Zuständigkeit.
    Wurde hier auch schon mal diskutiert.

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