Teil-Versäumnisurteil + TeilRechtskraft

  • Guten Morgen, ich habe eine Frage:

    Ich habe hier ein Teil-Versäumnis- und Endurteil vorliegen. Wir sind Kläger. Der Beklagte wird verurteilt, Euro 10.000,00 zu bezahlen, im übrigen wurde die Klage abgewiesen.
    Gegen das Endurteil (Klageabweisung) haben wir Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar und jetzt möchten wir gerne einen Teilrechtskraftvermerk hinsichtlich
    des Teilversäumnisurteiles. Geht das? Und falls ja, wo steht das?
    Kann denn der Beklagte jetzt noch Anschlussberufung einlegen und auch unser TeilVersäumnisurteil anfechten? Falls nein, wie kann ich schnellstmöglich den Rechtskraftvermerk erhalten, damit unser Mandant nicht die Sicherheit leisten muß?

    Wäre für Antworten dankbar.
    Osterhase

  • Also m.E. gibts da keine Besonderheiten, auch ein Teil-(V)U kann in Rechtskraft erwachsen.

    Also einfach nach Ablauf der RM-Frist beantragen.

  • Ja, ich habe das auch so gesehen, aber nachdem wir Berufung gegen das klageabweisende Endurteil eingelegt haben, ist das Gericht der Meinung, die Rechtskraft für das TeilVU könne erst nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist für den Beklagten erteilt werden, weil dieser evtl. Anschlussberufung einlegen könnte. Aber kann er denn gegen das VU jetzt (das Teil-VU ist vom August 10) jetzt noch was machen mit einer Anschlussberufung?

    Danke
    Osterhase

  • Also wenn das ein 1. VU ist, ist da der Einspruch gegeben. Dat man dat noch mit einer Anschlussberufung angreifen könnte, wäre mir neu.

    Anders beim 2. VU, da wäre es zutreffend. (Je nach Datum der Zustellung des VUs)

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