Hey Leute,
ich hoffe ein paar von euch können mir bei folgender Angelegenheit weiterhelfen:
Hab mich sowohl beim LAG alsauch beim OLG in Frankfurt für ne Stelle als Rechtspfleger beworben und das Auswahlverfahren auch ganz gut hinter mich gebracht. Über den Tätigkeitsbereich eines "normalen" Rechtspflegers weiß ich dank der einschlägigen Internetseiten und auch dieses Forums ganz gut bescheid, über die genauen Aufgaben in der Arbeitsgerichtsbarkeit hab ich allerdings kaum Informationen ( außer das es sich wohl fast nur um Verwaltungsaufgaben handelt...)
Vll. kann mir da jemand die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der beiden Tätigkeiten aufzeigen oder vll. kennt ihr zufällig jemanden der beim Arbeitsgericht tätig ist und helfen kann...
Ach übrigens, hab bereits gute Kenntnisse im materiellen Arbeitsrecht, sollte man vll. dazusagen;)
Würd mich über genauere Infos freun... schon mal frohe Weihnacht an alle!!!