Hallo,
heute erhielt ich (als nicht feiertagsberechtigter und damit bruttoinlandsproduktstärkender Bundesbürger) einen maschinell angefertigten Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Bremen.
Offensichtlich erlassen von XYZ, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
Scheinbar handelt es sich nicht um den Ausfertigungsvermerk (der ist ja bei einem maschinellen VB überhaupt nicht erforderlich), sondern um die Angabe derjenigen Person, die das Ding erlassen hat.
Ist das Mahnverfahren jetzt etwa auf den mittleren Dienst übertragen?
Oder ist das nur in Bremen so?
Wenn ja, warum ist es (nur) dort so?
Viele Grüße
von jemandem, der auch gerne frei hätte, damit er sich endlich mal erholen kann...