Hallo!
Gegen wen muss ich den Titel umschreiben, wenn mein Schuldner verstorben ist, die Erben ausgeschlagen haben und der Antrag auf Nachlasspflegschaft abgelehnt wurde, weil der Sohn eine Generalvollmacht hat, die über den Tod hinaus geht (in der eine Zustellungsvollmacht aber nicht explizit erteilt wurde)?
Gegen die unbekannten Erben, vertreten durch den Generalbevollmächtigten und diesem dann den Titel auch zustellen?
Besten Dank schonmal!
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