Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben hier einige Titel auf die kommunale ARGE umgeschrieben.
Nun gibt es die ARGE nicht mehr. Diese wurde ersetzt durch das Jobcenter.
Beide sind bei der Stadt angesiedelt. Unter Bezugnahme auf § 76 Abs. 3 SGB II wird nun die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel für das Jobcenter beantragt. Die Rechtsnachfolge sei offenkundig, da es sich um eine gesetzlich geregelte Rechtsnachfolge handelt.
Handelt es sich hierbei um eine echte Rechtsnachfolge gemäß § 727 ZPO?
In größeren Städten müsste es doch Massen von solchen Anträgen geben. Ich hoffe daher auf Erfahrungswerte.
Jobcenter als Rechtsnachfolger der ARGE
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Helfen evtl. §§ 6 c ( in der ab 01.01.2011 gültigen Fassung gem. BGBl. I S. 1112 ) und § 44 b SGB II weiter ?
Danach heißen alle gemeinsamen Einrichtungen von BfA und Kommunen ab 01.01.2011 kraft Gesetzes "Jobcenter" .
Eine echte Rechtsnachfolge dürfte danach nicht vorliegen.
Gleichwohl muss m.E. eine Umschreibung von Alttitel oder Klauseln zugunsten einer ARGE analog § 727 ZPO auf die (neuen) Jobcenter möglich sein.
So hier schon mehrfach praktiziert.;) -
Oh, ja. Die Vorschriften sind sehr hilfreich und der Hinweis auf die analoge Anwendung von § 727 ZPO ebenfalls.
Vielen Dank -
P.S. In § 6 d steht, dass die gemeinsamen Einrichtungen "Jobcenter" heißen
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Ach ja, in 6 d wars.
Alles kann ich mir aber auch nicht auswendig merken.:D -
War ja ziemlich nah dran;)
Und ich voher ziemlich weit davon entfernt:(
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