Hallo, ich hab leider mal wieder ein Problem in meinen Lieblingssachen
Meine Antragstellerin beantragt als Erbin des Herrn X unter Nachweis der Erbfolge das Aufgebot für 2 Sparbücher.
Nach dem Tod des Herrn X sind bereits unter Vorlage der Sparbücher Abhebungen von einem unbekannten Dritten vorgenommen worden. Daraufhin hat die Erbin die Sperrung der Sparbücher veranlasst und Anzeige bei der Polizei erstattet.
Ich frage mich jetzt, ob ich das Aufgebot überhaupt erlassen kann, da ja nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob die Sparbücher dem Erblasser gestohlen oder der Dritte zum Besitz berechtigt ist....
Habt ihr vielleicht ne Idee?