Hallo zusammen;
folgendes Problem habe ich:
Eingetragen ist eine AV für B, nur lastend auf einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca.12.000qm.
Jetzt hat B sich verpflichtet Teile (ca. 300qm, Lageplan is da und verbunden usw) von dieser Teilfläche an C zu übertragen.
Wie trägt man das denn jetzt ins Grundbuch ein?
"Bezüglich einer Teilfläche von ca. 300qm ist jetzt C der Berechtigte; gemäß Bewilligung vom usw.?"
oder muss das "Infolge teilweiser Abtretung rein?"
Oder wie? Sowas hatte ich noch nie..
Danke für Eure Antworten!