in der BtPrax 6/2011 S. 229 gibt es hierzu nun folgenden Minibeitrag zu § 91 KostO
"Für die Anordnung allein einer vorläufigen Betreuung fallen keine Gebühren an."
OLG Schleswig, FGPrax 2010,315, Erhebung von Auslagen ist möglich.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!