Praktische/Örtliche Voraussetzungen für Heimarbeitsplatz

  • Hallo,

    nachdem ich zu meiner konkreten Frage im Forum nichts gefunden habe:

    Gibt es irgendwelche örtliche Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz/Heimarbeitsplatz, also z. B. abgeschlossenes Büro oder Ähnliches?

    Habe mich um einen Telearbeitsplatz beworben, der als Büro vorgesehene Raum steht aber derzeit noch nicht zur Verfügung, d. h. der Computer würde, so wie der Privat-PC derzeit auch an einem Arbeitsplatz in Wohnzimmer stehen. (Abschließbarer Schrank für die Akten ist eh klar...)

    Ach so, Standort wäre Bayern ...

  • Ich bin zwar nicht aus Bayern, aber bei uns ist es so, dass bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen. Das ist meines Wissens per Verordnung geregelt. Falls ein abgeschlossener Raum Voraussetzung ist, müsste sich das daraus ergeben. Vielleicht findet sich sowas bei euch auf dem PC (Gerichtsablage oder ähnliches)?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Warum fragst Du nicht einfach bei der Verwaltung nach? Mutmaßungen werden Dir nicht wirklich weiterhelfen.

    Bayern hat m.W. eine eigene Tele- / Heimarbeitsplatzverordnung. Und ist in diesem Bereich weit fortschrittlicher, als manch anderes Bundesland.

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