Abtretung einer Sicherungshypothek gem. § 128 ZVG mit Verpfändungsvermerk

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage, bei der ich auf Hilfe eurerseits hoffe.

    Zunächst einmal, zur Sachverhaltserläuterung, die Vorgeschichte:
    Ich hatte im Grundbuch ursprünglich eine Erbengemeinschaft von 2 Personen als Eigentümer eingetragen. Einer der Miterben hat seinen Miterbenanteil verpfändet, der entsprechende Vermerk wurde in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Es kam zur Zwangsversteigerung und in der Folge zur Eintragung von Sicherungshypotheken gem. § 128 ZVG. Unter anderen wurde im Grundbuch auch eine Sicherungshypothek gem. § 128 ZVG für Erlösüberschuss für die ehemaligen Eigentümer eingetragen. Bei dieser Sicherungshypothek ist vermerkt, dass der Miterbenanteil des einen Miterben verpfändet ist. Der andere Miterbe hat den Miterben, dessen Miterbenanteil an der ursprünglichen Erbengemeinschaft verpfändet war schließlich alleine beerbt. Das der Vermerk bezüglich der Verpfändung weiterhin seine Berechtigung hat ist auch schon "beschwerdemäßig" geklärt worden.

    Jetzt kommt meine eigentliche Frage:
    Der eingetragene Gläubiger möchte nun diese Sicherungshypothek abtreten. Ist dies so eintragbar - auch ohne Zustimmung des Pfandgläubigers und habe ich etwas spezielles zu beachten?

    Ich bin in dieser Sache etwas verwirrt und hoffe auf Anregungen eurerseits.

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

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