Verein - 10 Jahre keine Anmeldung... aber jetzt!

  • Ich hab hier eine sehr ärgerliche Vereinsregistersache.
    Und zwar reicht mir der Notar eine Anmeldung ein sowie die Protokolle der Jahre 1996 bis 2006 (bitte nicht nachfragen warum nicht mal eine Änderungsanfrage raus gegangen ist... hab mich heute deswegen schon genug aufgeregt). Vorstand i. S. d. § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende.
    Derzeit sind Herr A-Mann als 1. und Herr B-Mann als 2. Vorsitzender im Register eingetragen.
    In der Zeit vom 1996 bis 2006 ist viel passiert (lustig wechselnde Amtsinhaber).
    Aus dem Protkoll von 2006 ist allerdings ersichtlich, dass jetzt 1. Vorsitzender Herr B-Mann ist und 2. Vorsitzender Herr A-Mann. Kein Witz.

    Jetzt meine Frage: Ich darf doch bestimmt nicht einfach B- und A-Mann als 1. bzw. 2. Vorsitzenden eintragen, sondern alles, was zwischendurch passiert ist ebenfalls... Und wenn das so ist, dann muss mir doch auch die Amtsannahme der Menschen nachgewiesen werden, die zwischendruch mal Vorstandsmitglieder waren, oder?! Dies ergibt sich nämlich weder aus Protokoll noch Anmeldung....

    Danke

  • Wegen der negativen Publizität muss das Ausscheiden der "Zwischen-Vorstände" eingetragen werden. Regelmäßig erfolgt das Ausscheiden durch die Bestellung des Nachfolgers. Somit müsste die Annahme nachgewiesen werden.

    An der Stelle mag jeder sein Ermessen ausüben, ob dies für 10 Jahre ergänzt werden muss.

  • Ich habe das - aus Klarstellungsgründen - regelmäßug nachgetragen, Habe mir eine durchgehende Liste der Vorstandsmitglieder seit der letzten Eintragung vorlegen lase und die entsprechenden Protokolle. Dann erfolgte Eintragung : die bislang nicht eingetragenen gewesenen c,d,e sind nicht mehr Vorstandsmitglieder.

  • Ich bin wie Diabolo verfahren. Das kann auch für den VS eine schweißtreibende Angelegenheit werden, aber da müssen die durch. Schließlich wissen die auch, dass Änderungen alsbald anzumelden sind. Also sämtliche VS-Bewegungen nachweisen lassen und dann eintragen wie von Diabolo aufgezeigt. Wenn der VS meckert, dann mitteilen: :selbersch

  • Winifred:
    Was ähnliches hatten wir schon mal: Klick mich!


    @Diabolo:
    Nachdem ich deinen Beitrag letztes Mal (sh. Klick mich!) gelesen und unserem VR-Rpfl. vorgelegt habe, machen diese Eintragung

    Zitat

    ...die bislang nicht eingetragenen gewesenen c,d,e sind nicht mehr Vorstandsmitglieder

    auch so! :daumenrau

    Der lückenlose Nachweis durch Vorlage sämtlicher Versammlungsprotokolle haben wir uns selbstverständlich immer erbringen lassen, jedoch wurden die zwischenzeitlich ausgeschiedenen und nicht angemeldeten Vorstände nicht mehr ins VR eingetragen. Ich habe jetzt schon von einige Kollegen mitbekommen, dass dies unterschiedlich gehandhabt wird.

  • Ich bin wie Diabolo verfahren. Das kann auch für den VS eine schweißtreibende Angelegenheit werden, aber da müssen die durch. Schließlich wissen die auch, dass Änderungen alsbald anzumelden sind. Also sämtliche VS-Bewegungen nachweisen lassen und dann eintragen wie von Diabolo aufgezeigt. Wenn der VS meckert, dann mitteilen: :selbersch



    In der Tat selber schuld,denn es ist gesetzliche Pflicht. Und wer ein Amt übernimmt, muß sich halt vorher überlegen oder aber seinem Vorgänger auf die Füße treten!

  • Ich habe das - aus Klarstellungsgründen - regelmäßug nachgetragen, Habe mir eine durchgehende Liste der Vorstandsmitglieder seit der letzten Eintragung vorlegen lase und die entsprechenden Protokolle. Dann erfolgte Eintragung : die bislang nicht eingetragenen gewesenen c,d,e sind nicht mehr Vorstandsmitglieder.



    Guten Morgen.

    Also mir sind sämtliche Protokolle von 1996 bis 2006 eingereicht worden. In der Anmeldung heißt es allerdings immer nur:

    - 1996 wurder XY zum 1. Vorsitzenden gewählt
    - 1997 wurde AB zum 2. Vorsitzenden gewählt
    - 1998 wurde der 1. Vorsitzende im Amt bestätigt
    - 1999 wurde der 2. Vorsitzende im Amt bestätigt
    - 2000 wurde zum 1. Voristzendne Herr CD und zum 2. Vorsitzenden Herr EF gewählt

    u.s.w.

    Da in 2006 auch noch die Satzung komplett neu gefasst worden ist, muss ich eh ne Zwischenverfügung machen und die Einladung zur MV anfordern. Dann kann ich doch gleich mit aufgeben, die Amtsannahmen der "Zwischenvorstände" (formlos) nachzureichen, oder?

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