Habe hier eine Akte vorgelegt bekommen, in welcher in 3/2010 eine Genehmigung zur Erbausschlagung beim AG x beantragt wurde. Kind hat dort gewohnt. Zwischenzeitlich sind Mutter und Kind verzogen. Das AG x gibt nun das Verfahren im August 2011 nach hier ab, ohne eine Entscheidung getroffen zu haben. Ist das so zulässig / sinnvoll ? Und kann ich die Übernahme ablehnen ? Nach § 4 FamFG hätten wir doch zustimmen müssen, oder ??
Hat jemand eine Idee