Folgendes Problem:
Ich habe im Sept. 2010 einen Zwangsvollstreckungsauftrag wegen rückständigem Unterhalt für zwei minderjährige Kinder von ca. 3.500 Euro sowie fortlaufendem titulierten Mindestunterhalt veranlasst. Der Schuldner hat dann monatlich 101 Euro direkt an die Kindesmutter gezahlt und mehr oder weniger regelmäßi 340 Euro an den Gerichtsvollzieher. Nunmehr erklärt der Gerichtsvollzieher, dass durch die Zahlungen des Schuldners und die über ihn gelaufenen Zahlungen der Rückstand vom ZV-Auftrag Sept. 2010 mit der Zahlung im Oktober 2011 getiglt sei und für ihn dann der Auftrag erledigt wäre.
Auf meinen Hinweis, dass auch der fortlaufende Unterhalt im Auftrag enthalten sei, erklärte er, dass eine Dauerpfändung nicht in Betracht käme. Auf meine Frage, warum nicht, rkärte er das hätte er so im Kopf und die Pfändung würde ja dann ewig dauern. Ich solle dann einen neuen Antrag stellen.
Wenn ich ihm einen § sagen könne, dass er die Pfändung auch für den fortlaufenden Unterhalt machen muss, dann würde er das machen, sonst sieht er den Auftrag als erledigt an und schickt mir den Titel.
Auf meinen Hinweis, dass ein neuer ZV-Auftrag auch wieder neue Kosten auslöst und die Gläubiger auch zur Kostenminimierung verpflichtet sind, ist er nicht weiter eingegangen.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
LG Antje