notwendige Auslagen

  • Ich habe hier einen Verurteilten. Er wurde im Urteil dazu verurteilt, die notwendigen Auslagen des Nebenklägervertreters zu tragen.Der Nebenklägervertreter wurde vorher beigeordnet. Aus Grund dessen habe ich die Gebühren eines beigeordneten RA´s an den Nebenklägervertreter ausgezahlt. Jetzt beantragt der Nebenklägervertreter zusätzlich noch die notwendigen Auslagen gegen den Verurteilten festzusetzen. Ich habe den Vertreter des Verurteilten angehört, aber keine Antwort erhalten. Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach den ganzen Betrag, den der Nebenklägervertreter beantragt, festsetzen oder den Betrag, den der Nebenklägervertreter schon erhalten hat, von dem Betrag abziehen?Danke für eure Hilfe.

  • Findet man glaub ich was dazu bei der Kommentierung zu § 59 RVG. Wurde hier auch schon mal diskutiert, aber ich find s gerade nicht.
    Letztendlich soll der Anwalt ja nicht mehr erhalten als seine Wahlanwaltsvergütung. Hat er schon PKH bekommen, bleibt nur noch die Differenz festzusetzen. Kannst natürlich auch alles festsetzen und dann einen Vermerk auf den KFB, dass so und so viel schon "gezahlt" ist.
    Die Höhe der Wahlanwaltsvergütung ist dann nach § 14 RVG zu bestimmen. Das macht fast jedes Gericht anders. Die meisten machen s sich wohl einfach und setzen antragsgemäß fest, wenn der Gegner sich nicht meldet. Zwar nicht richtig aber spart Arbeit.

  • Die ausgezahlte PKH-Vergütung holt sich die Staatskasse gem. § 59 RVG vom Verurteilten zurück (wenn sie Glück hat). Deshalb kanst Du nur noch die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung gegen den Verurteilten festsetzen.

    Du müsstest jetzt die Gebühren/Auslagen des Antragstellers prüfen (wie beim "normalen" KFA nach § 104 ZPO), von Deinem Prüfungsergebnis die ausgezahlte PKH-Vergütung abziehen und den Rest gegen den Verurteilten festsetzen.

    Die Festsetzung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers gegen den Verurteilten ist letztlich auch eine "normale" Festsetzung gem. § 104 ZPO.

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

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