Hallo,
Großeltern verschenken eine vermietetes Grundstück an ihre beiden Enkelkinder, die jeweils noch keine 14 Jahre alt sind.
Ich habe ein Ergänzungspfleger für das materielle Grundgeschäft bestellt. Dieser hat den Vertrag als Vertreter der Kinder abgeschlossen, nachdem die Eltern von der gesetzlichen Vertretung ausgeschlossen waren.
Infolge einer Rückübertragungsverpflichtung im Schenkungsvertrag sind nunmehr die Erklärungen des Ergänzungspflegers familiengerichtlich zu genehmigen.
Bedarf es zur Wahrnehmung der Verfahrensrechte der Minderjährigen (Anhörung, Ausübung des Beschwerderechtes) eines weiteren Ergänzungspflegers? Das rechtliche Gehör kann nicht durch denjenigen ausgeübt werden, dessen Handeln im Genehmigungsverfahren überprüft werden soll. Die Eltern als "originäre" gesetzliche Vertreter dürften sich in einem Interessenkonfikt befinden (über die Hintertür würden sie auf das "materielle" Rechtsgeschäft Einfluß nehmen).
Was meint Ihr?