Guten Tag (auch wenn erst Mittwoch ist)...
eine Frage: ich habe einen Fall, bei dem die Eltern eines Minderjährigen zwar die elterliche Sorge noch haben, jedoch ist für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Pfleger bestellt worden. So hatte es damals das zuständige Familiengericht veranlasst. Nun ist das Kind in unseren Bezirk gezogen und gem. § 152 FamFG liegt die Zuständigkeit ja nun bei unserem Familiengericht.
Bis dahin alles i.O.
Nun hat uns die "damals zuständige "Rechtspflegerin angeschrieben, sie möchte das Verfahren an uns abgeben und es soll ein neuer Pfleger in unserem Bezirk bestimmt werden.
Nun meine Frage: Wie läuft das ganze verfahrenstechnisch ab? Kann ich die Akte wieder zurückschicken und verlangen, dass das "alte" Familiengericht erstmal die alte Pflegschaft aufhebt und in unserem Bezirk einen neuen Pfleger bestimmt,
oder
muss ich den ganzen Arbeitsaufwand bewältigen. Gibts da irgendwelche Vorschriften, an die ich mich hängen kann?
Wie handhabt ihr das ?