Der Sch hat die PKH-Raten nicht eingehalten. Die Kasse hätte nun gern einen Aufhebungsbeschluss, aber es ist keine Anschrift bekannt, unter der der Sch erreicht werden kann. Und nun?
Raten aufheben ohne Anschrift
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Recarinim -
24. November 2011 um 10:17
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Öffentlich zustellen?
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war auch mein erster Gedanke, aber das Geld ist ja auch dann nicht beitreibbar.
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Hat das Gericht in deinem Bundesland etwas mit der Eintreibung zu tun?
In meinem Bundesland (Ba-Wü) macht die Kasse das selbst. Ob sie die Forderung jetzt niederschlägt, zwangsvollstreckt oder verkauft bekomme ich nur am Rande (durch die Schuldner) mit. -
Sehe ich auch so - öffentlich zustellen und die weitere Bearbeitung obliegt dann der Kasse
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