Eine Österreicherin mit letztem Wohnsitz in Deutschland ist in Indien gestorben.
Sie hat in Deutschland ein Testament gemacht. Die eingesetzte Erbin hat das Erbe ausgeschlagen. Nun müsste ich die Ersatzerbin benachrichtigen bzgl. der Ausschlagung. Nun frage ich mich, findet hier deutsches Recht überhaupt Anwendung oder österreichisches, so dass die Ersatzerbin erst durch Annahmeerklärung Erbin wird ?
Österreicherin Erbausschlagung
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Die eingesetzte Erbin hat das Erbe ausgeschlagen. Nun müsste ich die Ersatzerbin benachrichtigen bzgl. der Ausschlagung. Nun frage ich mich, findet hier deutsches Recht überhaupt Anwendung oder österreichisches, so dass die Ersatzerbin erst durch Annahmeerklärung Erbin wird ?Es gilt auf jeden Fall deutsches Verfahrensrecht, d.h., die Ersatzerbin muss benachrichtigt werden. Im Übrigen: Wie soll sie die Erbschaft annehmen können, wenn sie von ihrem Glück (oder Unglück) nichts weiß?
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Ja, benachrichtigen werde ich sie auf jeden Fall.
Aber in welcher Form, mit dem üblichen Schreiben mit Hinweis auf die Möglichkeit der Ausschlagung ?
Oder Akte gleich Richter vorlegen wegen Berührung mit ausländischem Recht ? -
Zur Zuständigkeit kann ich nichts sagen, mich trifft's immer
Allerdings passen die üblichen Formulare mit Hinweisen zu den deutschen Vorschriften natürlich nicht.
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Das ist ja gerade mein Problem. Ich weiß nicht, worüber ich die Ersatzerbin belehren soll.
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Hat vielleicht noch jemand eine Idee wie ich die Ersatzerbin belehre, oder Akte der Richterin vorlegen wegen Berührung mit ausländischem Recht ?
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