Hallöchen!
Folgender Fall:
A, B und C wollen ein Grundstück erwerben.
A und B sind miteinander verheiratet nach russischem Recht und sollen zu 545/1.000 in Errungenschaftsgemeinschaft nach russischem Recht eingetragen werden.
C ist verheiratet nach ukrainischem Recht (Errungenschaftsgemeinschaft). Er soll die restlichen 455/1.000 allein erwerben, wobei seine Ehefrau dem zustimmt.
Ist dies so möglich?