Können Rückstände im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren auch in Höhe von bis zu 120 % des jeweiligen Mindestunterhaltes geltend gemacht werden oder gilt hierfür eine Grenze von 100 %?
Habe hier nämlich einen Antrag vom Jugendamt, in dem der laufende Unterhalt mit 120 % beantragt wird, bei den Rückständen wird jedoch nur der einfache Unterhalt geltend gemacht.
Da unser Jugendamt bei den Berechnungen ziemlich gut ist, bin ich mir nicht so sicher, ob das ein Versehen ist oder es da vielleicht irgendeine Regelung gibt, die ich nicht kenne.