Protokollierung Vergleich im FH-Verfahren

  • Hallo zusammen,
    bin mal wieder auf eure Hilfe angewiesen.

    Vorliegend ein FH-Verfahren wegen § 7 UVG. Antragsgegner erhebt Einwendungen. Diese wurde dem LRA mitgeteilt.
    Nun teilt dass LRA mit, dass eine Einigung mit dem Agg. erfolgt ist. Es bitte um Protokollierung des Vergleichs XY gem. § 278 Abs. 6 ZPO und erklärt insoweit den Rechtsstreit für erledigt.

    Da das FH-Verfahren streng formalisiert ist, bin ich am zweifeln, ob ein Vergleich möglich ist. Hab bisher nichts eindeutiges gefunden.
    Gibt es dazu Meinungen oder Fundstellen?

    Danke und Grüße

  • Gemäß § 112 Nr. 1 i.V.m. § 231 Abs. 1 FamFG handelt es sich auch beim vereinfachten Unterhaltsverfahren um eine Unterhaltssache und damit eine Familienstreitsache, sodass nach § 113 FamFG nichts gegen die Anwendung von § 278 Abs. 6 ZPO spricht.

    Ich habe vor Jahren auch schon mal einen mündlichen Verhandlungstermin in einer Vollstreckungsschutzsache anberaumt und zum Termin einen Vergleich protokolliert. Nur weil es selten vorkommt oder schwer vorstellbar ist, heißt es noch lange nicht, dass es nicht möglich sei.

  • :daumenrau
    Ich habe hier einen "Spezial-Anwalt", der regelmäßig das beschriebene Vergleichsprocedere im vereinfachten Verfahren ins Spiel bringt.
    Muss irgendwie an seinen ( damit höheren ) Gebühren liegen.;)

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