Hallo zusammen,
bin mal wieder auf eure Hilfe angewiesen.
Vorliegend ein FH-Verfahren wegen § 7 UVG. Antragsgegner erhebt Einwendungen. Diese wurde dem LRA mitgeteilt.
Nun teilt dass LRA mit, dass eine Einigung mit dem Agg. erfolgt ist. Es bitte um Protokollierung des Vergleichs XY gem. § 278 Abs. 6 ZPO und erklärt insoweit den Rechtsstreit für erledigt.
Da das FH-Verfahren streng formalisiert ist, bin ich am zweifeln, ob ein Vergleich möglich ist. Hab bisher nichts eindeutiges gefunden.
Gibt es dazu Meinungen oder Fundstellen?
Danke und Grüße