Löschung einer Gesamtberechtigung

  • Im Grundbuch sind als Dienstbarkeitsberechtigte A,B und C als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB eingetragen.
    C bewilligt und beantragt die Löschung seiner Berechtigung.

    Kann er das ohne Zustimmung der anderen Berechtigten ?
    Wie wird das im Grundbuch eingetragen ?

  • Formulierungsvorschlag: "Bezüglich C gelöscht am ...; eingetragen am ..."

    Aus Staudinger/Gursky § 875 Rn 65:

    "Zur Löschung des eigenen Rechts eines Gesamtgläubigers genügt seine Löschungsbewilligung, zur Löschung des ganzen Rechts ist die aller Gesamtgläubiger erforderlich".

    Zweifel habe ich da aber immer wegen der Kosten.

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