Hallo,
ein Kläger erlitt in Italien einen Unfall und wurde dort ärztlich behandelt. Im Verfahren wurde eine - wohl wenig aussagekräftige - schriftliche Stellungnahme des Arztes eingereicht. Dem zuständigen Richter wäre es am liebsten, wenn der italienische Arzt in Italien von der italienischen Justiz im Rahmen der Rechtshilfe als Zeuge noch einmal befragt werden könnte.
Gibt es diese Möglichkeit? Alle multi- oder biliteralen Rechtshilfeabkommen, die ich gefunden habe, beziehen sich auf Zivil- Handels- oder Strafrecht. Da kann ich Sozialrecht nur mit größter Kreativität drunter subsumieren.