Vernehmung eines Arztes in Italien

  • Hallo,

    ein Kläger erlitt in Italien einen Unfall und wurde dort ärztlich behandelt. Im Verfahren wurde eine - wohl wenig aussagekräftige - schriftliche Stellungnahme des Arztes eingereicht. Dem zuständigen Richter wäre es am liebsten, wenn der italienische Arzt in Italien von der italienischen Justiz im Rahmen der Rechtshilfe als Zeuge noch einmal befragt werden könnte.

    Gibt es diese Möglichkeit? Alle multi- oder biliteralen Rechtshilfeabkommen, die ich gefunden habe, beziehen sich auf Zivil- Handels- oder Strafrecht. Da kann ich Sozialrecht nur mit größter Kreativität drunter subsumieren. :)

  • Fragst Du aus reiner Hilfsbereitschaft oder ist es bei Euch üblich, dass die Richter rechtliche Recherchen zu Dingen der Prozessleitung auf den Rpfl. deligieren? :gruebel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Fragst Du aus reiner Hilfsbereitschaft oder ist es bei Euch üblich, dass die Richter rechtliche Recherchen zu Dingen der Prozessleitung auf den Rpfl. deligieren? :gruebel:

    Ist üblich und sinnvoll, da der als "Nicht-Rpfl." tätige Gehobene am Ende, die Sache i.d.R. dann abrechnen oder doch bearbeiten (ausbaden) darf.
    Hat auch was mit guter Zusammenarbeit zu tuen.

    zur Frage:

    Hatte ich in zwei Fällen: Da wurde der Arzt einmal in Zürich und im anderen Fall in Paris unmittelbar (nach jeweiliger Zustimmung) angehört.

    Offiziell über Rechtshilfegedöns lief da nichts.

  • Ulf: Gemischt. Es ist eine angenehme und seltene Abwechslung vom täglichen Streit um die Höhe von Betragsrahmengebühren ;)

    @Zubbel: Und wie genau bist du da vorgegangen? Wer hat dann denn die Befragung durchgeführt? Ich fürchte, dass ich zumindest einen Dolmetscher einschalten muss. Non parlo italiano :(

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