Ich habe hier einen Zwangshypo-Antrag, in welchem der Gläubiger die Eintragung der laufenden Zinsen aus dem zusammengerechneten Betrag von Hauptforderung und titulierten Zinsen beantragt (da Zinssatz und -beginn hier gleich sind). In den meisten anderen Fällen werden die Zinsen ja getrennt nach Hauptforderung und Kosten aufgeschlüsselt.
Mir wurde mal gesagt, dass die Zinsen im Grundbuch immer aufgeschlüsselt eingetragen werden sollten (wohl wegen der Verrechnung bei etwaigen Zahlungen), finde aber momentan nichts mehr zu diesem Thema. Weiß jemand etwas Konkretes? Und falls die Aufschlüsselung nötig sein sollte, wäre dies durch die Bezugnahme auf den Titel gedeckt?
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