Zwangshypothek -Zinsaufschlüsselung

  • Ich habe hier einen Zwangshypo-Antrag, in welchem der Gläubiger die Eintragung der laufenden Zinsen aus dem zusammengerechneten Betrag von Hauptforderung und titulierten Zinsen beantragt (da Zinssatz und -beginn hier gleich sind). In den meisten anderen Fällen werden die Zinsen ja getrennt nach Hauptforderung und Kosten aufgeschlüsselt.
    Mir wurde mal gesagt, dass die Zinsen im Grundbuch immer aufgeschlüsselt eingetragen werden sollten (wohl wegen der Verrechnung bei etwaigen Zahlungen), finde aber momentan nichts mehr zu diesem Thema. Weiß jemand etwas Konkretes? Und falls die Aufschlüsselung nötig sein sollte, wäre dies durch die Bezugnahme auf den Titel gedeckt?

  • Wenn Zinsatz und Zinsbeginn identisch sind, trage ich konkret ins GB nur 1 Mal Zinsen auf zusammengerechneten Betrag von Hauptforderung und titulierten Kosten ein.

    Sofern eine differenzierte Eintragung notwendig sein sollte, ist diese dann ahlt durch Bezugnahme erfolgt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!