Hallo, ein Drittschuldner hat angefragt, wie er sich bei zwei Lohnpfändungen verhalten soll.
Und zwar pfänden 2 minderjährige Kinder (Geschwister) in getrennten Pfändungen, den Lohn des Kindsvaters.
Es war jeweils angegeben, dass ein weiteres Kind des Schuldners vorhanden ist, deshalb habe ich des Selbstbehalt gem. § 850 d ZPO auf ... zzgl. 1/2 d. übersteig. Betrages festgesetzt.
Jetzt weiß der Arbeitgeber nicht, ob er die festgesetzten 1/2-Anteile auch noch mit zu berücksichtigen hat, weil mit dem anderen unterhaltsberecht. Kind wohl das andere pfändende Kind gemeint war und ihm ja jetzt beide Pfändungen vorliegen.
Was meint ihr?
Viele Grüße