Hallo liebe Vereinsexperten,
ich kriege gerde eine Zwischenverfügung zur Überprüfung auf den Tisch. Die Vereinsregisteranmeldung hat die 1. Vorsitzende gefertigt. Es wurden nur die Unterschriften beglaubigt, ansonsten erfolgte durch den Notar keine Überprüfung von Protokoll und Satzung. Soviel vorweg.
Die Zwischenverfügung fängt damit an, dass der Verein voraussichtlich nicht in das Vereinsregister eingetragen werden kann, weil alle Gründungsmitglieder nicht im Ort des Vereinssitzes wohnen. Es wird um Erläuterung gebeten.
Das haut mich jetzt vom Hocker. Ist irgendetwas an mir vorübergegangen, von dem ich nichts weiß?
Seit wann müssen Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz im Ort des Vereinssitzes haben?
Davon abgesehen sind die restlichen 2 Seiten der Beanstandung zu Recht ergangen. In der Satzung steht ne Menge Blödsinn drin und das Protokoll taugt auch nur für die Tonne.
Für Erleuchtung wäre ich dankbar.