Hallo,
ein großer Verein mit mehreren Untervereinen hat Vorstandsänderungen angemeldet. Aus dem Protokoll ergibt sich aber noch, dass ein Vorstandsmitglied (2. Vorstand) im Amt bleiben soll obwohl dieser die laut Satzung bestimmten persönlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (diese Voraussetzung ist dass sie in einem anderen Verein ein bestimmtes Amt haben müssen).
Die Versammlung hat sich darüber wohl schon Gedanken gemacht und noch zusätzlich beschlossen, dass bei dieser Person die Bestimmungen der Satzung nicht greifen sollen und er im Vorstand bleiben darf.
Hinzu kommt noch, dass in der Einladung kein Wort über Wahlen steht. Die Beschlüssen ansich wären daher wohl unwirksam. Aber ich frage mich, ob ich den Verein dazu drängen soll das Ausscheiden des 2. Vorstands anzumelden, da dieser ja noch im Register steht.
Wegfall Voraussetzungen Vorstandsamt
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Nise Mum -
6. Juni 2012 um 11:41
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Ich würde den Verein drängen, das Ausscheiden anzumelden.
Die Änderung der persönlichen Voraussetzungen der Amtsfähigkeit als "satzungsdurchbrechenden Beschluss" hätte zur Bedingung, dass dies -ebenso wie eine Satzungsänderung- bei Einladung hätte angekündigt werden müssen (z.B. 'Beschlussfassung zu den persönlichen Voraussetzungen eines Vorstandsmitglieds (Abweichung von der Satzung)' oder ähnlich).
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Danke für die Bestärkung, dazu tendiere ich auch.
Schönen Feiertag ! -
In der Landung zur MV steht nix über Wahlen? Bezieht sich das auf alle angemeldeten Änderungen? Dann kann man diese ja vergessen.
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In der Einladung stand nur was betr. "turnusmäßige Wahl 1. Vors."
Die ist dann wohl auch korrekt erfolgt. Nur beim 2. gabs das Hick-hack weil er kurz vor der MV sein Amt /seine Voraussetzung "verloren" hat. -
Axo, dann ist die Wahl des 1.V. wohl okay.
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