Hallöchen!
Ich bin noch realtiv neu in der InsO und stehe vor einem Problem.
Ich habe nächste Woche Berichts- und Prüfungstermin. Dabei soll auch über einen Vergleichsvertrag abgestimmt werden. Eine InsO-Gläubigerin ist Vertragspartner in diesem Vergleich (möchte wohl Teile des Unternehmens kaufen).
Die meisten Gläubiger haben einem Rechtsanwalt eine Abstimmungsvollmacht erteilt. Dieser Rechtsanwalt arbeitet in der gleichen Kanzlei wie der Insolvenzverwalter ist aber wohl ansonsten nicht an dem Verfahren beteiligt.
Meine Fragen:
a) Die Gläubigerin, welche auch Vertragspartnerin in dem Vergleich ist, ist von der Abstimmung ausgeschlossen, oder?
b) Darf der bevollmächtigte Rechtsanwalt abstimmen oder seht Ihr da ein Problem wegen der BRAO oder sogar § 181 BGB?
Ich freue mich auf viele hilfreiche Antworten.