Aus meiner Sicht gibt es derzeit eine zunehmende Unsicherheit hinsichtlich des rechtlichen Umganges von Treuhändern mit dem Girokonto bei Insolvenzeröffnung (hier im Zwangsvollstreckungsforum
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…O-P-Konto/page3
bzw. Forum Schuldnerberatung, Praktikerbereich).
Bisher war es bei uns die Regel, dass Girokonten trotz § 116 InsO zügig "freigegeben" wurden und wir deshalb nicht auf eine Umwandlung in ein P-Konto gedrungen haben. Sollte sich hier aber auf Seiten der Verwalter /Banken Veränderungen ergeben, müssten wir unsere Beratung ändern.
Meine Fragen dazu:
1.Erlischt das P-Konto nach § 116 InsO (hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen)?
2. Wie kann Guthaben (z.B. aus Lohn- und Gehalt) aus dem "normalen" Girokonto bei Insolvenzeröffnung aus der Masse freigegeben werden? ( Bisherige mir genannte Varianten nach § 100 InsO; bzw. ein AG nach § 850 i ZPO).
3.Erlöschen die Konten nach § 116 Inso, gibt es dann noch ein Recht auf Umwandlung in ein P-Konto?