Hallo,
ich bin Rechtspflegeranwärter in Hessen, habe aber leider noch kein Registerrecht genießen dürfen. E
in befreundeter Unternehmer kam mit folgender Frage auf mich zu:
Es handelt sich derzeit um eine UG (haftungsbeschränkt), womit er eigentlich auch bestens zufrieden wäre. Allerdings wird die UG seiner Auffassung nach im Wirtschaftsleben doch sehr benachteiligt, weshalb er nun, nachdem das Geschäft gut läuft, die "Aufwertung" zu einer GmbH vollziehen möchte.
Die Eckdaten sind folgende:
Handelsregister Dortmund
Firma gegründet im Jahre 2009
aktuelle Bilanz (fiktive Zahlen):
Aktiva:
Anlagevermögen 11.000 EUR
Umlaufvermögen 19.000 EUR
Total Aktiva 30.000 EUR
Passiva:
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (2 Gesellschafter): 100 EUR
Gewinnsaldo 3.000 EUR
Fremdkapital
Gesellschafterdarlehen 26.000 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten 900 EUR
Total Passiva 30.000 EUR
Die Gesellschafterdarlehen wurden von den beiden Gesellschaftern in den vergangenen Jahren seit der Gründung zu gleichen Teilen in Teilbeträgen eingelegt und für den Kauf von Vorräten (siehe Umlaufvermögen) und Einrichtungen (siehe Anlagevermögen) verwendet.
Frage: Können diese Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung der UG in eine GmbH als
Eigenkapital verwendet werden? Wie wäre vorzugehen?
Selbstverständlich gebe ich ihm keinerlei rechtliche Beratung (könnte ich mangels des notwendigen Wissens auch garnicht).
Vielleicht hat jemand eine Idee.
Vielen Dank schonmal!
Gruß
RpflAnw