Folgender Sachverhalt: Gepfändet werden soll der angebliche Erstattungsanspruch (§§ 1164, 670 BGB) des Schuldners (alter Grundstückseigentümer) aus den Hypotheken im Grundbuch ... gegen den Drittschuldner (neuer Eigentümer aufgrund Zuschlag).
Die Hypotheken blieben nach der Versteigerung bestehen und weder Gläubiger noch DS ist sind Hypothekengläubiger.
Kann mir evtl jemand weiterhelfen. Geht das hat der Schuldner einen Anspruch auf Erstattung eines Betrages gegen den Ersteher wegen § 1164 BGB ???