Hallo,
folgender Sachverhalt liegt mir vor: Der Betroffene ist verstorben, die Betreuerin beantragt, ihre Vergütung gegen den Nachlass festzusetzen. Es liegt ein Teilerbschein vor, laut dem die Mutter des Betroffenen Erbin zu 1/2 geworden ist. Der Vater des Betroffenen ist unbekannt, sodass sie diesbezgl. keine Angaben über dessen Verbleib machen konnte und ihr lediglich der Teilerbschein ausgestellt werden konnte.
Falls es sich bei den Erben hinsichtlich der Betreuervergütung um Gesamtschuldner handelt, würde es mir ja reichen, wenn ich einen Erben sicher festgestellt habe, oder? Würdet ihr einen Festsetzungsbeschluss erlassen?
Betreuervergütung aus dem Nachlass - Teilerbschein erteilt
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Rpfl2005 -
29. September 2012 um 12:18
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Es sind doch aber alle Erben anzuhören. Wie willst Du das hinkriegen?
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Jetzt mal ganz pragmatisch: Mach einfach den Beschluss gegen den Nachlass und schreib in die Begründung, dass auf die Anhörung verzichtet wurde, weil sowieso festzusetzen war. Wird sich schon keiner beschwerden.
Und wenn doch passiert auch nix, wo ist denn der Schaden?
Kannst natürlich auch die Akten an den Nachlasskollegen schicken und eine Teilnachlasspflegschaft anregen, weil hier Betreuervergütung offen ist.
Evtl. kannst auch selber eine Abwesenheitspflegschaft anordnen kommt drauf an, ob der Erbe wirklich unbekannt ist (also nicht mal ein Name irgendwo herumspuckt) oder ich sag mal nur nicht greifbar ist.
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