Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder einen total verrückten Fall:
Wir haben hier einen Kaufvertrag beurkundet. Auf Verkäuferseite steht eine Erbengemeinschaft. Ein Erbe ist als Vertreter ohne Vertretungsmacht für die weiteren Erben aufgetreten. Die weiteren Erben leben allesamt in den Niederlanden.
Nun erhalten wir Post von einem Insolvenzverwalter (bankruptcy trustee), dass einer der Erben, der genehmigen müsste, insolvent ist.
Hat einer von Euch so einen Fall mal gehabt?
Kann jetzt der niederländische Insolvenzverwalter die Erklärungen des Vertreters genehmigen, so dass der Kaufvertrag durchgeführt werden kann?
Muss die Genehmigung auf deutsch erfolgen bzw. übersetzt werden?