Hallo!
Der Vater des minderjährigen Kindes ist Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Im Jahr 2004 wurde bezüglich des Gesellschaftsanteils des Vaters
ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, da der Gesellschaftsanteil bei seinem Tod auf die anderen Gesellschafter und nicht auf die Erben übergehen soll. Das Kind sollte dann von den übrigen Gesellschaftern eine Ausgleichszahlung erhalten. Ein Pfleger wurde zum Abschluss des Vertrages bestellt und der Vertrag genehmigt.
Nun will der Vater diesen Vertrag wieder aufheben, da er ab Januar 2013 alleiniger Gesellschafter ist. Er bittet wiedrum um Pflegerbestellung und Genehmigung des Vertrages. Ich frage mich jedoch, ob 1. der Vater hier überhaupt von der Vertretung ausgeschlossen ist, da der Vertrag nach meiner Ansicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist und 2. ob hier überhaupt ein Genehmigungstatbestand vorliegt.
Kann mir da jemand weiter helfen?