Schenkung ETW-Beteiligung der 14 Jährigen

  • Der ("angeheiratete") Großvater schenkt seiner Enkelin eine vermietete Eigentumswohnung. Zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages ist die Minderjährige noch 13. Es ergeht eine Zwischenverfügung (Vorschlag für Person des Ergänzungspflegers) und als die Antwort des Notars eingeht, ist die Mdj. 14. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich diese nun anhören muss.

    Darauf hin kommt der Großvater aufgeregt an und erklärt a) dass sie ja erst im Laufe des Verfahrens verfahrensfähig geworden wäre und b) von der Schenkung nichts wissen soll, damit sie sich nicht auf ihrer finanziellen Absicherung ausruht und nicht mehr für die Schule lernt. Der Notar schreibt mir, dass das Bewusstsein, über Vermögen zu verfügen, der Entwicklung der Jugendlichen nicht förderlich sei.

    Gibt es hier eine Möglichkeit, die Mdj. gar nicht zu beteiligen???

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