Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich habe hier ein Problemchen und brauch mal Eure Hilfe!
Es hat eine Bank Guthabensbeträge hinterlegt mit der Begründung der Gläubigerungewissheit, weil die Firma so nicht mehr existiert und eine Rechtsnsachfolge nicht nachvollziehbar ist.
Im Antrag wurde auf das Rechts der Rücknahme verzichtet.
Nun nach Annahme melde sich der Antragsteller und teilt mit, dass die in ihrem Haus eine Abtretung der Beträge übersehen haben und hätten an den Abtretungsgläubiger auszahlen können und müssen. Sie bitten um Auszahlung an den Abtretungsgläubiger. Dieser meldet sich auch promt und verlangt die Auszahlung der Beträge.
Ich habe denen zunächst mmitgeteilt, dass eine Auszahlung nicht möglich ist.
Die Antragstellerin macht nunmehr die Anfechtung des Verzicht auf das Rechts Rücknahme gem. § 119 Abs. II BGB wegen des Eigenschaftsirrtums geltend und erklärt. sie sei im Irrtum darüber gewesen, dass die Hinterlegungsvoraussetzungen vorgelegen haben
Mit der Anfechtung des Verzicht auf das Recht der Rücknahme will die Antragstellerin erreichen, dass die dann Ihren Antrag zurücknehmen kann.
Geht dass denn so????
LG