Wegfall des Mittestamentsvollstreckers

  • Hallo miteinander,

    vor einigen Jahren wurde ein gemeinschaftliches Testamentsvollstreckerzeugnis zu Gunsten von 2 Mittestamentsvollstreckern erteilt. Nun ist einer der beiden verstorben. Gemäß dem Testament (entspricht auch der gesetzlichen Regelung des § 2224 BGB) führt der verbliebene Testamentsvollstrecker das Amt alleine weiter.

    Ich habe nun einen Antrag des verbliebenen Testamentsvollstreckers auf Erteilung eines alleinigen Zeugnisses vorliegen. Im Hinblick darauf, dass von § 2224 BGB abweichende Anordnungen ins Zeugnis hätten aufgenommen werden müssen, frage ich mich nun, inwiefern es ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines weiteren Zeugnisses gibt - der Wegfall des verstorbenen Testamentsvollstreckers kann schließlich durch seine Sterbeurkunde belegt werden.

    :gruebel:

  • Der Testamentsvollstrecker will nachvollziehbarerweise vermeiden, dass er jedesmal, wenn er ein Rechtsgeschäft tätigt, dem Vertragspartner die Sterbeurkunde und den Gesetzestext unter die Nase halten muss, damit dieser sein alleiniges Handeln akzeptiert. Fraglich ist zudem, ob sich das Grundbuchamt im Fall der Grundstücksverfügung mit den genannten Nachweisen zufrieden geben würde.

    Ich würde in dem neuen Zeugnis allerdings vermerken, dass der TV erst seit dem am ... erfolgten Ableben des Mitvollstreckers XY als alleiniger Testamentsvollstrecker amtiert. Dies hilft, im Rechtsverkehr Missverständnisse zu vermeiden.

  • Das nicht - finde es bloß im Rechtsverkehr etwas verwirrend, wenn verschiedene Testamentsvollstreckerzeugnisse im Umlauf sind.

    Vielen Dank für die Antwort - werde das Zeugnis erteilen.

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