WEG: Verwalterzustimmung und Nachweis der Verwalterbestellung

  • Zum Verwalter bestellt ist: "ABC Ort".
    Im Beglaubigungsvermerk des Notars heißt es: Frau D.E. handelnd als Inhaberin der Firma ABC Immobilien-Verwaltung & Service in Ort.

    Genügt das? Kann ich das so hinnehmen? Ein "Identitätsnachweis" kann wohl nicht erbracht werden, da der Einzelkaufmann nicht zum Handelsregister angemeldet ist. Müsst im Bestellungsbeschluss nicht Frau D.E. als Verwalter benannt sein?

    Was würdet ihr tun?

  • Verwalterbestellung muss in der Eigentümerversammlung von den Eigentümern beschlossen werden. Als Nachweis reicht dir das Protokoll der Versammlung nebst Unterschriftsbeglaubigungen vom Vorsitzenden und einem Eigentümer (§§ 26 I, III, 24 IV WEG).

    Ich glaube das Problem war eher, ob die Presonenidentität hinreichend nachgewiesen wurde, da in der nachgewiesenen Verwalterbestellung eine andere "Person" als Verwalter bestellt wurde als die, die nunmehr die Zustimmung erteilt hat. Ein Nachweis der Identität über das Handelsregister war/ist nicht möglich, da es sich hier scheinbar um einen Kleingewerbetreibenden handelt, der nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Bei mir war ein Kleingewerbetreibender als Berechtigter (Meier Elektrotechnik [fiktiver Name]) im Grundbuch eingetragen und bewilligt hat daraufhin die Person Fritz (fiktiver Name). Habe mich damals schwer getan (aber das nur so nebenbei).

  • Verwalterbestellung muss in der Eigentümerversammlung von den Eigentümern beschlossen werden. Als Nachweis reicht dir das Protokoll der Versammlung nebst Unterschriftsbeglaubigungen vom Vorsitzenden und einem Eigentümer (§§ 26 I, III, 24 IV WEG).

    Ich glaube das Problem war eher, ob die Presonenidentität hinreichend nachgewiesen wurde, da in der nachgewiesenen Verwalterbestellung eine andere "Person" als Verwalter bestellt wurde als die, die nunmehr die Zustimmung erteilt hat. Ein Nachweis der Identität über das Handelsregister war/ist nicht möglich, da es sich hier scheinbar um einen Kleingewerbetreibenden handelt, der nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Bei mir war ein Kleingewerbetreibender als Berechtigter (Meier Elektrotechnik [fiktiver Name]) im Grundbuch eingetragen und bewilligt hat daraufhin die Person Fritz (fiktiver Name). Habe mich damals schwer getan (aber das nur so nebenbei).

    :gruebel:
    Stimmt. Jetzt wo du es schreibst...

    Mmhh.
    Gewerbeanmeldung kann helfen.
    Weiterhin ist bei der Versammlung eigentlich (fast) immer jemand von der Verwaltung dabei (um sich vorzustellen oder zu berichten usw.). Da findet man vielleicht auch schon was dazu, dass Frau D.E. als Inhaberin für die ABC aufgetreten war.

  • Sowas kam und kommt hin und wieder auch bei mir vor...

    Ich lasse in solchen Fällen das Protokoll (handschriftlich) ergänzen und nochmals unterschreiben, und zwar von allen Personen, deren Unterschriften bereits beglaubigt wurden.
    Erneute U-Beglaubigung verlange ich in solchen Fällen dann aber nicht....

    Gewerbe-Anmeldung habe ich in einem ähnlichen Fall in meiner "Anfängerzeit" auch mal durchgehen lassen, würde ich mittlerweile aber nicht mehr tun ! (Wer sagt mir, dass das, was in der Anmeldung steht, noch aktuell ist ? und nach welchen Kriterien prüft das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt ? kann ich als GBA mich wirklich darauf verlassen ?)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!