Zum Verwalter bestellt ist: "ABC Ort".
Im Beglaubigungsvermerk des Notars heißt es: Frau D.E. handelnd als Inhaberin der Firma ABC Immobilien-Verwaltung & Service in Ort.
Genügt das? Kann ich das so hinnehmen? Ein "Identitätsnachweis" kann wohl nicht erbracht werden, da der Einzelkaufmann nicht zum Handelsregister angemeldet ist. Müsst im Bestellungsbeschluss nicht Frau D.E. als Verwalter benannt sein?
Was würdet ihr tun?